Kinderuntersuchungen
in Kaltenkirchen
Seit
dem 01.04.2008 sind die Vorsorgeuntersuchungen
U4-U9 Pflicht im Land Schleswig-Holstein Diese
Vorsorgeuntersuchungen werden selbstverständlich von uns durchgeführt
im Säuglingsalter | U2
03.-10. Lebenstag U3 04.-06. Lebenswoche
U4 03.-04. Lebensmonat U5
06.-07. Lebensmonat U6 10.-12. Lebensmonat |
im Kleinkindalter | U7
21.-24. Lebensmonat U7a
34.
- 36. Lebensmonat | im
Kindesalter | U8
43.- 48. Lebensmonat U9 60. -64. Lebensmonat
U10 07. - 08. Lebensjahr U11 09. - 10. Lebensjahr |
im Kindes- und Jugendalter | J1
12. - 14. Lebensjahr J2 16. - 18. Lebensjahr |
Prävention Medikamente
in der Schwangerschaft
Rechtzeitig
erkannt, lassen sich viele Krankheiten oder Störungen der körperlichen,
geistigen und sozialen Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beheben oder zumindest
die Folgen abschwächen. Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung
von Krankheiten, die eine normale Entwicklung in nicht geringem Maße gefährden.
Das sind z.B. angeborene Fehlbildungen, Störungen des Stoffwechsels oder
Blutkrankheiten. Das Nervensystem, die Sinnesorgane sowie Skelett und Muskulatur
werden untersucht, aber auch auf Entwicklungs- und Verhaltensstörungen wird
geachtet. |
Jedes Jahr verunglücken 1,7 Millonen Kinder in Deutschland, mehr als 500.000
davon im
Heim- und Freizeitbereich.
Hier finden Sie Hinweise zur Unfallverhütung
bei Kindern häufige
Fragen zu Familien- und Erziehungsfragen Informationsseite
des BzgA zur Förderung der Gesundheit und Entwicklung von Kindern |