Gesundheitscheck
in Kaltenkirchen
Gesundheitsuntersuchungen
(Check-Up, Früherkennungsuntersuchung), Früherkennung) dürfen im
HZV als Kassenleistung ab dem 35.
Lebensjahr alle 2 Jahre in Anspruch genommen werden. Im KV-System ist
diese Leistung ab 01.04.2019 nur alle 3 Jahre vorgesehen. Zusätzlich dürfen
alle Versicherten im KV-System einmalig ab dem 18 Lebensjahr eine Früherkennungsuntersuchung
durchführen lassen. Für im KV-System Versicherte, die zuletzt im Jahr
2017 einen Gesundheitsuntersuchung haben durchführen lassen, ist eine Wiederholungsuntersuchung
bis 30.09.2019 möglich. Die Untersuchung umfasst die Krankengeschichte, die
körperliche Untersuchung, eine Blut- und eine Urinprobenuntersuchung. Bitte
bringen Sie Ihren Impfpass mit. Bei
allen Fragen beraten wir Sie gern |