Jugendarbeitsschutzuntersuchung
in Kaltenkirchen
Die
Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz
für alle Jugendlichen vorgeschrieben, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres
(vor dem 18. Geburtstag) eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit
beginnen. Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme der Ausbildung.
Die Nachuntersuchung soll vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres
durchgeführt werden, sofern der Jugendliche dann noch nicht das 18. Lebensjahr
vollendet hat. Die Untersuchung beinhaltet die Erhebung der Krankengeschichte
mit einem standardisierten Fragebogen, eine Ganzkörper- und Urinuntersuchung.
Die Erhebung von Körpergröße und Gewicht, die Blutdruckmessung
und ein Sehtest gehören ebenfalls zum Leistungsumfang der Jugendarbeitsschutzuntersuchung.
Selten werden Ergänzungsuntersuchungen bei einem Spezialisten veranlasst.
Die Kosten für die Untersuchung werden vom Land übernommen. Die Formulare
für die Untersuchung werden vom Jugendlichen selbst mitgebracht. Vordrucke
sind bei der Gemeindeverwaltung (Stadt Kaltenkirchen),
evtl. bei der Berufsschule oder beim Gewerbeaufsichtsamt erhältlich. Bitte
bringen Sie Ihren Impfpass mit Bei
allen Fragen beraten wir Sie gern |