Gesundheitsuntersuchungen
(Check-Up, Vorsorgeuntersuchung, Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsvorsorgeuntersuchung)
dürfen als Kassenleistung ab dem 35. Lebensjahr
alle 2 Jahre in Anspruch genommen werden. Die Untersuchung umfasst
die Krankengeschichte, die körperliche Untersuchung, eine
Blut- und eine Urinprobenuntersuchung.