Gesundheitscheck
in Kaltenkirchen
Gesundheitsuntersuchungen
(Check-Up, Früherkennungsuntersuchung), Früherkennung)
dürfen im HZV als Kassenleistung
ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre in Anspruch
genommen werden. Im KV-System ist diese Leistung ab 01.04.2019
nur alle 3 Jahre vorgesehen. Zusätzlich dürfen alle
Versicherten im KV-System einmalig ab dem 18 Lebensjahr eine
Früherkennungsuntersuchung durchführen lassen. Für
im KV-System Versicherte, die zuletzt im Jahr 2017 einen Gesundheitsuntersuchung
haben durchführen lassen, ist eine Wiederholungsuntersuchung
bis 30.09.2019 möglich. Die Untersuchung umfasst die Krankengeschichte,
die körperliche Untersuchung, eine Blut- und eine Urinprobenuntersuchung.
Bitte bringen
Sie Ihren Impfpass mit.
Bei allen
Fragen beraten wir Sie gern
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