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Gesundheitscheck in Kaltenkirchen

Gesundheitsuntersuchungen (Check-Up, Früherkennungsuntersuchung), Früherkennung) dürfen im HZV als Kassenleistung ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre in Anspruch genommen werden. Im KV-System ist diese Leistung ab 01.04.2019 nur alle 3 Jahre vorgesehen. Zusätzlich dürfen alle Versicherten im KV-System einmalig ab dem 18 Lebensjahr eine Früherkennungsuntersuchung durchführen lassen. Für im KV-System Versicherte, die zuletzt im Jahr 2017 einen Gesundheitsuntersuchung haben durchführen lassen, ist eine Wiederholungsuntersuchung bis 30.09.2019 möglich. Die Untersuchung umfasst die Krankengeschichte, die körperliche Untersuchung, eine Blut- und eine Urinprobenuntersuchung.

Bitte bringen Sie Ihren Impfpass mit.

Bei allen Fragen beraten wir Sie gern


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