Jugendarbeitsschutzuntersuchung
in Kaltenkirchen
Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung
ist gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz für alle
Jugendlichen vorgeschrieben, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres
(vor dem 18. Geburtstag) eine Berufsausbildung oder berufliche
Tätigkeit beginnen. Die Erstuntersuchung
erfolgt vor Aufnahme der Ausbildung. Die Nachuntersuchung
soll vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres durchgeführt
werden, sofern der Jugendliche dann noch nicht das 18. Lebensjahr
vollendet hat. Die Untersuchung beinhaltet die Erhebung der
Krankengeschichte mit einem standardisierten Fragebogen, eine
Ganzkörper- und Urinuntersuchung. Die Erhebung von Körpergröße
und Gewicht, die Blutdruckmessung und ein Sehtest gehören
ebenfalls zum Leistungsumfang der Jugendarbeitsschutzuntersuchung.
Selten werden Ergänzungsuntersuchungen bei einem Spezialisten
veranlasst. Die Kosten für die Untersuchung werden vom
Land übernommen. Die Formulare für die Untersuchung
werden vom Jugendlichen selbst mitgebracht. Vordrucke sind bei
der Gemeindeverwaltung (Stadt
Kaltenkirchen), evtl. bei der Berufsschule oder beim Gewerbeaufsichtsamt
erhältlich.
Bitte bringen
Sie Ihren Impfpass mit
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